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Die Feuerlilien - ein uraltes Kultur-Relikt
06. August 2020
Landkreis Lüchow-Dannenberg

Streuobstwiesen verfügen nicht nur über eine reiche Vielfalt an Tieren, auch viele besondere und schützenswerte Pflanzen können auf den Wiesen vorkommen. Die Artenzusammenstellung ist dabei immer abhängig von den Bodeneigenschaften. So finden Feuerlilien (Lilium bulbiferum agg.) auf ehemaligen Ackerböden optimale Bedingungen. Dass Feuerlilien einst zu den Ackerunkräutern gehörten, kann man sich heute gar nicht mehr vorstellen. Doch es gab eine Zeit als die Frauen hinter dem Pflug her liefen und die oft apfelgroßen Lilienzwiebeln sammelten, um diese an die Schweine zu verfüttern: "Die Ackerlilien vermehren sich wie die Mäuse!".

 

Heutzutage ist die Feuerlilie, durch die Umstellung auf industrielle Landwirtschaft, extrem selten geworden und ist nach dem BNatSchG besonders geschützt. Sie lässt sich noch auf ehemaligen Ackerbrachen finden, wie Hermann Stolbergs Streuobstwiese im Landkreis Lüchow-Dannenberg es eine ist. Die Feuerlilie vermehrt sich auf seiner Wiese beinahe nur vegetativ über Zwiebelteilung (Schuppenzwiebeln) und Achsenbulbenvermehrung. Die Zwiebeln wurden „früher“ mit dem Pflug geteilt und so auf dem Feld verbreitet. Die Achselbulben reifen zum Frühherbst, fallen bei leichter Berührung durch zum Beispiel Wild ab und kullern eine kleine Strecke am Boden. Auch hier halfen früher der Bauer und die Bäuerin bei der Vermehrung, wenn die Bulben durch das beackern der Fläche in den Boden eingearbeitet wurden.

 

Hermann Stolberg schätzt den Feuerlilienbestand auf seiner Obstwiese und der unmittelbar umliegenden Regionen auf ca. 120 adulte Pflanzen (auf ca. 1 ha). Um sie zu schützen, mäht er die Wiese nur einmal im Jahr, und zwar erst ab Mitte September. Dann sind genügend Assimilate in der Zwiebel gespeichert und die Lilien treiben im Folgejahr wieder aus. Sie bilden dann auch Tochterzwiebeln, sodass über die Jahre kleine Liliumhorste entstehen. Würde Hermann Stolberg früher mähen, so würden die Lilienzwiebeln abmagern, kleiner und kleiner werden und nach ca. drei Jahren verschwunden sein.

 

Da die Feuerlilie nach §44 BNatSchG als besonders geschützt gilt, darf diese wild lebende Pflanzen nicht aus der Natur entnommen, ihre Standorte beschädigt oder zerstört werden.

 

  Bulben in den Blattachseln ((c) Hermann Stolberg).